Innerhalb nur eines Jahres ist vergangenen Freitag der dritte Deutsche im südostasiatischen Staat Malaysia zum Tod durch den Strang verurteilt worden. Der 40 jährige Bebou A. B. – ursprünglich aus Togo – wurde bereits 2011 mit 1,4 Kilo der synthetischen Droge Crystal Meth am Flughafen in der Hauptstadt Kuala Lumpur aufgegriffen. Er hatte zunächst behauptet, das betroffene Gepäckstück gehöre einer Freundin aus Syrien. Das Auswärtige Amt will zwar verhindern, dass der Mann hingerichtet wird, doch meist sind den Botschaften vor Ort die Hände gebunden, da der malaysische Staat sich bei Prozessen jede Einmischung von Außen verbittet. 1)
Malaysia ist ein Land extremer Gegensätze. In letzter Zeit wurde es vor allem als wirtschaftlich aufstrebendes Schwellenland bekannt, in dem regelmäßig der Formel 1-Zirkus gastiert. Doch fällt das Regime in Kuala Lumpur auch immer wieder durch massivste Verletzungen der Menschenrechte auf. Die Meinungs- und Religionsfreiheit ist weitgehend eingeschränkt und Homosexuelle sowie die politische Opposition werden mithilfe verschiedener restriktiver Gesetze gnadenlos verfolgt. Desweitern gilt in der Strafgesetzgebung des islamisch geprägten Staates teilweise noch die Schari’a, was unmittelbar zur Folge hat, dass immer wieder Männer und Frauen wegen geringer Vergehen zu Prügelstrafen verurteilt werden. Wie bereits gesehen, zeigt die konstitutionelle Monarchie ihre hässlichste Seite jedoch im Umgang mit Drogen. Nach Berichten von Amnesty International wurden bisher mehr als die Hälfte der Todesurteile gegen Personen verhängt, die im Zusammenhang mit dem Besitz oder dem Verkauf von illegalen Substanzen stehen. Wer bereits mit mehr als 200 Gramm Cannabis, 15 Gramm Heroin oder 1.000 Gramm Opium erwischt wird, hat kaum noch eine Chance, dem Todestrakt zu entgehen. Besonders skandalös wird eine Drogengesetzgebung angesehen, die das bekannte „in dubio pro reo“ schlicht in sein Gegenteil verkehrt: Wer seine Unschuld nicht beweisen kann, gilt automatisch als schuldig. Dies verstößt gegen alle internationalen Standards eines fairen Gerichtsverfahrens. Dass Staatsangehörige aus Industrienationen zum Tode verurteilt werden, ist in Malaysia eher selten der Fall. Bisher kamen zwei Drittel der betroffenen Personen aus den anderen ASEAN-Staaten, wie Indonesien, Myanmar oder Thailand. 2)
Die Wirkungslosigkeit drakonischer Strafen in Bezug auf die Drogenprävention wurde 2005 von einem zunächst geheim gehaltenen Bericht der britischen Regierung bestätigt. Zu hoch sei die kommerzielle Rentabilität des internationalen Drogenhandels, dass selbst Todesurteile nicht genügend Abschreckungspotential entwickeln würden. 3)
Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)
- Tourexpi: deutscher zum tode verurteilt – 16.9.2013 ↩
- Amnesty International: Malaysia – 16.9.2013 ↩
- The Guardian: drugs and alcohol -16.9.2013 ↩