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„Koka ja, Kokain nein!“ – unter diesem Motto setzt sich der ehemalige Kokabauer und heutige bolivianische Präsident Evo Morales seit langem für eine alternative Nutzung und Kommerzialisierung der Kokapflanze als Nahrungsmittel ein. Um diese Linie zu unterstreichen, war das Land bereits 2011 aus der Betäubungsmittelkonvention der Vereinten Nationen von 1961 ausgetreten, da diese jeglichen Koka-Konsum verbietet. Erst nachdem in einer Ausnahmeregelung festgelegt wurde, dass das Kauen der jahrtausendealten Kulturpflanze für den Eigenbedarf – wie es im Rahmen der traditionellen Nutzung üblich ist – erlaubt sei, trat der Andenstaat der Konvention 2013 wieder bei. Für die indigenen Andenvölker gilt Koka als heilige Pflanze, die es unter anderem vermag, den Hunger zu lindern, das Immunsystem zu stärken und der Höhenkrankheit vorzubeugen. | Bild: © n.v.

Bolivien: Neues Gesetz stellt Kokabauern vor unterschiedliche Herausforderungen

„Koka ja, Kokain nein!“ – unter diesem Motto setzt sich der ehemalige Kokabauer und heutige bolivianische Präsident Evo Morales seit langem für eine alternative Nutzung und Kommerzialisierung der Kokapflanze als Nahrungsmittel ein. Um diese Linie zu unterstreichen, war das Land bereits 2011 aus der Betäubungsmittelkonvention der Vereinten Nationen von 1961 ausgetreten, da diese jeglichen Koka-Konsum verbietet. Erst nachdem in einer Ausnahmeregelung festgelegt wurde, dass das Kauen der jahrtausendealten Kulturpflanze für den Eigenbedarf – wie es im Rahmen der traditionellen Nutzung üblich ist – erlaubt sei, trat der Andenstaat der Konvention 2013 wieder bei. Für die indigenen Andenvölker gilt Koka als heilige Pflanze, die es unter anderem vermag, den Hunger zu lindern, das Immunsystem zu stärken und der Höhenkrankheit vorzubeugen. | Bild: © n.v.

Koka ja, Kokain nein!“ – unter diesem Motto setzt sich der ehemalige Kokabauer und heutige bolivianische Präsident Evo Morales seit langem für eine alternative Nutzung und Kommerzialisierung der Kokapflanze als Nahrungsmittel ein. Um diese Linie zu unterstreichen, war das Land bereits 2011 aus der Betäubungsmittelkonvention der Vereinten Nationen von 1961 ausgetreten, da diese jeglichen Koka-Konsum verbietet. Erst nachdem in einer Ausnahmeregelung festgelegt wurde, dass das Kauen der jahrtausendealten Kulturpflanze für den Eigenbedarf – wie es im Rahmen der traditionellen Nutzung üblich ist – erlaubt sei, trat der Andenstaat der Konvention 2013 wieder bei. Für die indigenen Andenvölker gilt Koka als heilige Pflanze, die es unter anderem vermag, den Hunger zu lindern, das Immunsystem zu stärken und der Höhenkrankheit vorzubeugen.1

Im März 2017 hat die Regierung nun verlautbaren lassen, dass das bisherige Koka-Gesetz von 1988, demzufolge 12.000 Hektar Koka-Felder erlaubt waren, dahingehend ausgeweitet wird, dass künftig die Höchstgrenze bei 22.000 Hektar liegt. Dementsprechend dürften in den beiden Hauptanbauregionen Yungas um La Paz und im Chapare im tropischen Tiefland von Cochabamba ab sofort 14.300 Hektar bzw. 7.700 Hektar mit Koka bepflanzt werden. Wie Morales anlässlich eines Festaktes zum Abschluss der Kampagne gegen den illegalen Kokaanbau betont, sei die Gesamtanbaufläche damit im Vergleich zu den Jahren unter wirtschaftsliberalen Regierungen immer noch deutlich geringer. So wurde beispielsweise im Jahr 1989 mit 57.000 Hektar fast dreimal so viel Land mit Koka bewirtschaftet wie heute.234

Dennoch ließ die Reaktion der entwickelten Länder nicht lange auf sich warten. Einen Tag nach dem Beschluss hat die EU angekündigt, dass die Auszahlung von 30 Millionen Euro Entwicklungsgeldern gefährdet sei. Dem wiederum setzte das bolivianische Staatsoberhaupt entgegen, dass – wenn EU und USA sich erlaubten, in ihrem Kampf gegen den Drogenanbau Produzentenländer des Kokastrauches zu zertifizieren – Bolivien sich im Rahmen von Institutionen wie der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (Celac) und der Union Südamerikanischer Nationen (Unasur) ebenso dafür einsetzen würde, die Konsumentenländer zu zertifizieren. Bolivien würde seinen Antidrogenkampf selbst finanzieren und sei nicht abhängig von westlichen Geldgebern wie EU und USA; zudem forderte er beide auf, ihrerseits die Bemühungen zur Reduzierung des Drogenkonsums zu intensivieren.5

Wie reagierte die eigene Bevölkerung auf das neue Gesetz? Interessanterweise wurde es sehr unterschiedlich aufgenommen. Da gibt es zum einen diejenigen Kokabauern, denen das Gesetz noch deutlich zu kurz greift. So kam es beispielsweise Ende letzten Jahres in La Asunta in Yungas zu Auseinandersetzungen zwischen Spezialeinheiten aus Militärs und Polizisten (FTC), die mit der Vernichtung von illegalen Bepflanzungen in nicht autorisierten Gebieten beauftragt waren, und den betroffenen Dorfbewohnern. Berichten zufolge griffen Gemeindemitglieder Truppen des FTC bei ihrem Einsatz an und attackierten deren Lager. Es kam zu Verletzungen auf beiden Seiten sowie zu Verhaftungen. Zum anderen gibt es alteingesessene Kokabauern, die argwöhnisch auf das neue Gesetz blicken, weil sie sich um ihren Marktanteil gebracht sehen und wirtschaftliche Einbußen befürchten. Nachdem die Regierung das Büro der Vereinigung der Kokabauern besetzen und deren Führung austauschen ließ, kam es im März diesen Jahres in La Paz zu gewalttätigen Ausschreitungen zwischen den beiden Seiten. Man darf in jedem Fall gespannt sein, wie sich die unterschiedlichen Interessenlagen in Zukunft ausgestalten werden.63

  1. amerika21: Regierung von Bolivien legt neues Gesetzesprojekt zum von Koka-Anbau vor; Artikel vom 19.1.2017 []
  2. Blickpunkt Lateinamerika: Bolivien. Neues Gesetz für mehr Coca-Anbau sorgt für Streit; nicht mehr verfügbar []
  3. amerika21: Regierung von Bolivien geht gegen Koka-Aussaat in nicht autorisierten Gebieten vor; Artikel vom 26.10.2017 [] []
  4. amerika21: Evo Morales: Politik gegen Drogenanbau in Bolivien erfolgreich; Artikel vom 24.12.2017 []
  5. amerika21: Bolivien: Evo Morales fordert effektive Bekämpfung von Drogenkonsum; Artikel vom 6.4.2017 []
  6. Reuters: Bolivien: Gewalt bei anhaltenden Protesten von Kokabauern; Bericht vom 21.3.2018 []

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