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Indonesien lässt Drogenhändler erschießen

| Bild: © Willeecole - Dreamstime.com

Was rechtfertigt die Vollstreckung eines Todesurteils? In Indonesien ist es zum Beispiel der Handel mit Drogen. In der Nacht von Samstag auf Sonntag wurden im Inselstaat sechs Personen hingerichtet, die sich des Drogenhandels strafbar gemacht hatten.

Von 2008 bis 2013 hatte Indonesien die Todesstrafe ausgesetzt, 2014 kam es zu keiner Vollstreckung. Mit den jüngsten Hinrichtungen hat der indonesische Präsident Joko Widodo die Hoffnung zahlreicher internationaler Organisationen auf eine Verbesserung der Menschenrechtslage zunichte gemacht. „Es ist ein ernsthafter Rückschritt“, sagte Rupert Abbott, Direktor für die Region Asien und Pazifik bei Amnesty International. 1)

Auch sorgte die Exekution für weltweite Empörung, besonders in den Herkunftsstaaten der Verurteilten: Neben einer Indonesierin wurden fünf Ausländer aus Brasilien, Vietnam, Malawi, Nigeria und den Niederlanden erschossen. Den Gnadengesuchen der brasilianischen und der niederländischen Regierung wurde von indonesischer Seite nicht nachgekommen, was zu einem Abzug der diplomatischen Vertretungen beider Länder führte. Selbst ein Anruf der brasilianischen Präsidentin Dilma Rousseff konnte die Entscheidung des indonesischen Präsidenten Widodo nicht beeinflussen. 2)

Jetzt fürchtet auch Australiens Regierung um zwei Gefängnisinsassen in Indonesien. Die beiden Australier wurden 2006 als Anführer eines Drogenrings verurteilt. 3)

Die Todesstrafe rechtfertigen Befürworter mit ihrer abschreckenden Wirkung. Dies war auch der Grund für die Vollstreckung in Indonesien. Der Inselstaat ist mittlerweile Südostasiens größter Drogenmarkt und erhofft sich durch die Hinrichtungen Fortschritte in der Bekämpfung des Drogengeschäfts. Täglich sterben in Indonesien laut nationalen Statistiken 40 bis 50 Personen durch Drogen. 4)

Ob die Todesstrafe auf Drogenhandel imstande ist, Nachahmer abzuschrecken, bleibt umstritten. Studien zu diesem Thema sind widersprüchlich und variieren je nach Kontext. Während kriminologisch, soziologisch oder juristisch ausgerichtete Studien die Abschreckungshypothese verwerfen, weisen Untersuchungen im ökonomischen Bereich auf positive Auswirkungen der Todesstrafe hin. 5) „Ein Staat kann nicht per Gesetz das Töten verbieten und gleichzeitig selbst töten“ ist der Standpunkt von Amnesty International. Darüber hinaus verweist die Menschenrechtsorganisation auf die internationalen Menschenrechtsnormen, die über nationalem Recht stünden. Diese besagen: „Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“ 6)

Der niederländische Staatsbürger hatte mehrere Tausend Ecstasypillen hergestellt und wurde 2003 verhaftet. Ein Jahr später fand die indonesische Polizei 13,4 Kilogramm Kokain bei dem jetzt hingerichteten Brasilianer. In einer Videobotschaft sagte er: „Ich glaube, ich verdiene noch eine Chance. Jeder macht Fehler.“ Über die anderen Verurteilten gab es keine genaueren Informationen. 7)

Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)

  1. Amnesty International: Indonesische Regierung lässt wieder hinrichten – Stand: 20.01.15; nicht mehr verfügbar
  2. CNN International: Indonesia executes 6 for drug offenses, sets off diplomatic storm – Stand: 20.01.15
  3. Süddeutsche Zeitung: „Ich hoffe, die Welt wird das verstehen“ – Stand: 20.01.15
  4. Die Welt: Keine Gnade für Drogendealer in Indonesien – Stand: 20.01.15
  5. Universität Heidelberg: Abschreckungswirkung der Todesstrafe ist nicht bewiesen – Stand: 20.01.15
  6. Amnesty International: Argumente gegen die Todesstrafe – Stand: 20.01.15
  7. Presseschau des Autors

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