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Keine Marihuana Coffeeshops in Berlin

| Bild: © n.v.

Der im Juni 2015 vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg gestellte Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) zum „Regulierten Verkauf von Cannabis in Friedrichshain-Kreuzberg“ ist ablehnt worden.

Im Antrag 1) waren zunächst vier Verkaufsstellen, je zwei pro Bezirksstadtteil, vorgesehen. Das dort verkaufte Cannabis sollte regional hergestellt und hinsichtlich biologischer Standards streng kontrolliert werden. Die maximal erwerbbare Menge war auf zehn Gramm pro Tag oder 60 Gramm pro Monat festgesetzt. Der Verkauf war auf Einwohner des Bezirks beschränkt.
Grundlage des 25-seitigen Antrags war die Annahme, dass Cannabis derzeit zwar illegal, faktisch aber frei zugänglich sei. Das Konzept sah daher vor, den unregulierten Handel mittels lizensierter Abgabestellen unter Kontrolle zu bekommen. Die Lizenznehmer sollten nicht gewinnorientiert arbeiten, sondern Abhängige erkennen und beraten. Nach biologischen Maßstäben angebautes Marihuana garantierte, Konsumenten vor Gesundheitsrisiken durch gestreckte Drogen zu schützen. 2)

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) begründet die Ablehnung damit, dass Ihre Behörde in der Sache nicht zuständig und der Antrag unbegründet sei. In einer sechsseitigen Stellungnahme argumentiert das Institut, dass das Parlament für so eine Aushebelung des Drogenverbots zuständig sei: „Sollte sich die Akzeptanz gesetzlicher Verbotsregelungen (…) verändert haben, ist es Aufgabe des Gesetzgebers, dieser etwaigen Änderung durch eine gesetzliche Neuregelung Rechnung zu tragen.“ 3) Der Antrag sei vor allem mit dem Jugend- und Verbraucherschutz begründet worden. Das Institut sehe sich aber nicht zuständig für den Jugendschutz.

Auch Widersprüche werden bemängelt. Da Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) den Antrag aufgrund einer höheren Annahmechance als wissenschaftliches Modellprojekt deklariert hat, frägt das Bundesinstitut nun, wieso das genaue Forschungsvorhaben nicht näher beschrieben werde. Das BfArM schreibt auch, es sei nicht erkennbar, wie das Bezirkskonzept den Drogenhandel effektiv einschränken solle. Ein Großteil der Cannabis-Konsumenten im Bezirk sei dem Antragsteller zufolge minderjährig, Bezirksfremde und Touristen. Genau dieser Personenkreis wäre von der angedachten Abgabestelle auch weiterhin ausgeschlossen. 2)

Frau Herrmann ist enttäuscht: „Wir haben eine ganze Menge in Bewegung gesetzt, das war auch mit das Ziel. Es gibt jetzt nicht so ohne Weiteres ein „Zurück“ oder ein „Weiter so“ oder „Es bleibt wie es ist“.“ Sie will nun prüfen lassen, ob der Bezirk binnen eines Monats Einspruch einlegt. Es komme jetzt darauf an, welche Folgen ein entsprechender Gesetzentwurf der Grünen im Bundestag habe, sagte Herrmann mit Blick auf die BfArM-Empfehlung, sich für eine Cannabis-Legalisierung an den Gesetzgeber zu wenden. 2)

Angesichts der aktuellen politischen Lage ist es unwahrscheinlich, dass der Entwurf Erfolg haben wird. CDU und CSU lehnen eine Legalisierung von Cannabis entschieden ab. In der SPD wird das Thema zumindest diskutiert.

Fußnoten (Hinweise, Quellen, Links)

  1. berlin.de: Cannabis-Regulierung – Zuletzt aufgerufen am 26.10.15
  2. rbb-online.de: Cannabisverkauf erstmal weiter auf der Straße – Zuletzt aufgerufen am 26.10.15
  3. zeit.de: Was wird aus der Idee, Gras legal zu verkaufen? – Zuletzt aufgerufen am 26.10.15

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